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Einfach und schnell

Unser Ratgeber für Ihre Reha

Rehabilitation kann der Gesundheit einen großen Schub nach vorne geben – vor allem, wenn Sie sich aktiv einbringen. Lesen Sie hier, wie Sie Ihren Anspruch auf eine Reha in unserer Strandklinik St. Peter-Ording beantragen können.

Nur wenige Patienten kennen ihr Recht, sich eine zu ihrem Krankheitsbild passende Rehaklinik selbst auszusuchen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen, wie Sie schon bei der Beantragung Ihrer Reha von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen können. Wir möchten Sie bei der Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme unterstützen. Dazu stellen wir alle erforderlichen Dokumente und Formulare zentral für Sie bereit, sodass Sie sie bequem herunterladen können.

Mit unserer übersichtlichen Sammlung von Dokumenten möchten wir Ihnen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen, die sowohl Sie als auch Ihr behandelnder Arzt benötigen, um den Antrag auf Rehabilitation unkompliziert und reibungslos zu stellen. Die Einbeziehung des behandelnden Arztes ermöglicht es den Kostenträgern, eine fundierte Bewertung des Antrags vorzunehmen und die erforderlichen Maßnahmen angemessen zu bewilligen.

 

Das ist das Gesetz: Jeder, der sozialversichert ist, hat das Recht auf eine Rehabilitation. Genauer gesagt, auf notwendige Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Ob Krankheit oder Behinderung – Hauptsache, die Rehabilitation verspricht Erfolg! Egal, ob für Senioren, Erwachsene, Jugendliche oder Kinder.

Einen Reha-Antrag müssen Sie als Patient selbst stellen. Eine Ausnahme besteht bei Reha-Maßnahmen direkt im Anschluss von Operationen oder einer Krankenhausaufenthalt. In diesen Fällen wird der Antrag für die Reha-Maßnahme vom Sozialdienst des behandelnden Krankenhauses gestellt. Aber auch in diesen Fällen haben Sie ein Mitspracherecht bei der Wahl Ihrer Rehaklinik. Sprechen Sie die behandelnden Ärzte und die Mitarbeitenden im Sozialdienst darauf an.

Im Reha-Antrag muss Ihr behandelnder Arzt begründen, warum die Reha medizinisch notwendig ist. Begründen Sie, warum Sie eine Rehabilitation durchführen wollen. Was für Wünsche und Ziele haben Sie? Worunter leiden Sie? Welche Erwartungen und Wünsche gibt es? Wo soll die Reha am besten stattfinden? Besprechen Sie sich zunächst mit Ihrem Arzt. Er kann Ihnen sagen, welche Rehabilitationsmaßnahme für Sie am besten geeignet ist und worauf Sie bei der Wahl der Klinik achten sollten.

Nicht jede Klinik passt zu jedem Menschen. Bei der Wahl Ihrer Klinik stellen Sie sich am besten folgende Fragen:

  • Welche Reha-Klinik behandelt meine Erkrankung? Die Strandklinik St. Peter-Ording ist eine Fachklinik für Heilverfahren bei psychosomatischen Störungen, Erkrankungen der Lunge und Atemwege sowie orthopädischen Störungen. Darüber hinaus ist sie das Zentrum für pneumologische Anschlussrehabilitation an der Westküste Schleswig-Holsteins und die führende Klinik bei der Rehabilitationsbehandlung Mukoviszidose-Patienten.
  • Welche Umgebung bevorzuge ich, die Berge, das Meer oder besser doch die Nähe zu meiner Heimat? Viele unserer Patienten entscheiden sich für unsere Strandklinik auf grund ihrer Lage hier an der Nordsee und dem damit vebundenem besonderen Klima.
  • Welche Klinik bietet ein hohes therapeutisches Niveau und eine heilende Atmosphäre?
  • Gibt es spezielle Therapieangebote die mich besonders ansprechen? Welche Klinik ist zertifiziert und garantiert damit hohe Qualität?

Es ist beruhigend zu wissen, dass alle Kliniken der Fuest Familienstiftung erfolgreich mehrere Qualitäts-Management-Systeme implementiert haben und das Qualitätssicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung ebenso wie die Normen der Deutschen Gesellschaft für medizinische Rehabilitation (DEGEMED) erfüllen. Auch die internen Arbeitsabläufe sind nach den Kriterien der DIN EN ISO 9001 zertifiziert.

Im Internet finden Sie einige Informationsquellen für die Auswahl einer geeigneten Rehaklnik.

Sie richten Ihren Reha-Antrag an die zuständige Stelle, die für die Rehabilitation verantwortlich ist. Abhängig von der beruflichen Situation, der Ursache und der Erkrankung zahlen entweder die Renten-, die Unfall-, die Pflegeversicherung oder die Krankenversicherung. Ist man zum Beispiel erwerbstätig und in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, ist der Kostenträger für die Reha-Maßnahme i.d.R. die Deutsche Rentenversicherung.

Wenn eine Stelle nicht zuständig ist, werden die zuständigen Stellen miteinander sprechen, um zu klären, wer für Ihren Antrag zuständig ist. Die Stelle, bei der Sie den Antrag gestellt haben, hat 2 Wochen Zeit, um ihn zu prüfen. Wenn ein anderer Träger für die beantragte Leistung zuständig ist, wird der Antrag zusammen mit den Unterlagen an diesen weitergeleitet. Wenn die Rentenversicherung für Ihre Rehabilitation zuständig ist, wird sie den Antrag prüfen und basierend auf medizinischen und persönlichen Bedürfnissen festlegen, welche Art von Rehabilitation, und in welcher Einrichtung sie Ihnen eine Reha anbieten kann.

Für die Beantragung von Reha-Maßnahmen gibt es spezielle Antragsformulare. Teile der Unterlagen sind von Ihnen auszufüllen. Ihr behandelnder Arzt füllt den ärztlichen Befundbericht aus. Schicken Sie die ausgefüllten Formulare im Anschluss an Ihren Kostenträger. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 2 bis 4 Wochen einen Bewilligungsbescheid.

Wir haben für Sie die Antragsunterlagen der Deutschen Rentenversicherung zusammengestellt. Es handelt sich dabei um ausfüllbare Dokumente, die Sie handschriftlich oder mit Ihrem PC ausfüllen können.

Die freie Wahl der Reha-Klinik ist Ihr gesetzlich verbrieftes Recht. Das Recht besagt, „den berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen”. Ihre Wunsch-Klinik können Sie bereits bei Ihrem Antrag benennen. Der Großteil unserer Patienten haben sich bewusst für eine Reha in unserem Haus entschieden und von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch gemacht.

Viele Patienten haben den Wunsch, ihre Reha in einer der sechs Kliniken der Fuest Familienstiftung zu machen. Dort, wo man bekanntermaßen den Menschen in seiner seelischen und körperlichen Gesamtheit sieht. Und wo man das „Wissen, was dem Menschen dient“ so erlebt, dass man wieder aktiver am Leben teilhaben kann.

Ihr Antrag wird sowohl sozialmedizinisch begutachtet als auch versicherungsrechtlich geprüft. Dann erhalten Sie den Bescheid des Kostenträgers. Ihrer Reha steht nun nichts mehr im Wege. Wird Ihr Antrag jedoch abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen! Manchmal liegt es nur an einer Kleinigkeit – in vielen Fällen wird eine Reha erst nach Widerspruch genehmigt. Auch wenn man Ihrem Klinikwunsch nicht entspricht, können Sie eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl beantragen. Im Fall des Falles also unbedingt die Möglichkeiten des Widerspruchsrechts nutzen!

Wird dem Antrag auf eine Reha stattgegeben, erhalten der Patient und die gewählte Klinik zeitgleich einen Bewilligungsbescheid. Da Ihr Antrag in unserem Haus zunächst bearbeitet werden muss, bitten wir Sie, von einer telefonischen Anfrage abzusehen. In Abhängigkeit der unterschiedlichen Anzahl von vorliegenden Bewilligungen in den einzelnen Behandlungsindikationen können sich unterschiedlich lange Wartezeiten ergeben. 

Nach Bearbeitung Ihrer Bewilligung erhalten Sie von uns ein Einladungsschreiben mit Terminvorschlag. Sollten Sie den angegebenen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte unverzüglich. Wir werden Ihnen dann einen späteren Zeitpunkt einladen. Wir bitten darum, von Terminanfragen vor Erhalt des EInladungsschreibens abzusehen.

Eine Reha-Maßnahme, die unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung oder Operation stattfindet, wird als Anschlussheilbehandlung (AHB) bezeichnet. Dies ist eine spezielle Form der Rehabilitation, die beispielsweise nach Krebsoperationen oder akuten Herzinfarkten durchgeführt wird. Solche Erkrankungen hinterlassen sowohl physische als auch psychische Spuren. Die AHB soll den Patienten dabei helfen, ihre körperlichen und seelischen Kräfte wiederzuerlangen. Weitere Ziele sind die Wiedereingliederung in das Berufs- und Alltagsleben sowie die Akzeptanz der Krankheit. Die übliche Dauer einer AHB beträgt drei Wochen, kann jedoch bei medizinischer Notwendigkeit verlängert werden.

Eine AHB beginnt in der Regel unmittelbar nach dem Ende des Krankenhausaufenthalts und muss beantragt werden. Erste Ansprechpartner für die Beantragung der Rehabilitation sind die Mitarbeiter des Sozialdienstes und die behandelnden Ärzte im Krankenhaus, die die Patienten bei der Antragstellung unterstützen, beraten und begleiten.

In der Strandklinik St. Peter-Ording ist sie das Zentrum für pneumologische Anschlussrehabilitation an der Westküste Schleswig-Holsteins.

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